Athletenvereinbarung für das Jahr ____
zwischen (Daten des Athleten) und dem DAV Landesverband Berlin (vertreten durch den Leistungssportreferent des Landesverbandes)
- Präambel
Als Basis der Zusammenarbeit zwischen dem DAV-Landesverband Berlin (DAV-LV Berlin) und den Mitgliedern des Landeskaders Berlin wird die nachfolgende Vereinbarung getroffen.
- Rechtsgrundlagen
Die Vertragsparteien erkennen- das nationale Regelwerk des DAV
- die Sport- und Wettkampfordnung des DAV
- die Anti-Dopingbestimmungen des DAV
im Training und Wettkampf als für sich verbindlich an und verpflichten sich, den in diesen Regelungen aufgeführten Vorgaben nachzukommen.
Diese Rechtsgrundlagen dienen der einheitlichen und chancengleichen Ausübung der Sportkletter- und Boulderwettkämpfe. Ihre Einhaltung und Anerkennung ist Grundvoraussetzung für die Teilnahme an diesen Wettkämpfen. Informationen über das Reglement Klettern stehen auf der Internetseite „http://www.alpenverein.de/wettkampf/klettern-bouldern-speedklettern/regeln-und-reglement-beim-klettern_aid_10345.html“ zur Verfügung.
. - Leistungen des DAV-LV Berlin
Der DAV-LV Berlin verpflichtet sich, die organisatorische und verwaltungstechnische Abwicklung aller Maßnahmen im Bereich des Trainings und der Sportkletter-, Boulder- und Speedwettkämpfe sicherzustellen, die Athleten/innen im Rahmen der personellen und wirtschaftlichen Möglichkeiten des DAV-LV Berlin zu fördern.
- Training
Der Athlet/die Athletin wird im Training durch zentrale Maßnahmen unterstützt. Im Einzelnen bedeutet dies:- Intensivbetreuung durch 2-3 mehrtägige Kaderlehrgänge im Jahr
- tiefer gehende Betreuung durch den Landesjugendtrainer
- freier Eintritt in das DAV Kletterzentrum Berlin bzw. finanzielle Unterstützung des Trainings (z.B. Eintritte in Kletterhallen) im Rahmen des dafür zur Verfügung stehenden Etats des DAV-LV Berlin
- enger Kontakt zwischen dem Landesjugendtrainer und den zuständigen Trainern/Betreuern der Trainingsgruppen, falls die Kadermitglieder in Trainingsgruppen trainieren.
- Wettkämpfe
Der zuständige Trainer sowie der Leistungssportreferent als Vertreter des DAV LV Berlin nominiert den Athleten/die Athletin für Einsätze bei nationalen Wettkämpfen auf der Grundlage der Nominierungskriterien und der individuell getroffenen Zielvereinbarungen für die laufende Wettkampfsaison. Darüber hinaus wird der Athlet/die Athletin in Bezug auf die Wettkämpfe folgendermaßen unterstützt:- Vorbereitung auf und Betreuung bei nationalen Wettkämpfen nach personellen Möglichkeiten des DAV-LV Berlin, möglichst durch den Landesjugendtrainer
- Erstattung der Startgebühren auf nationalen Wettkämpfen
- Sonstiges
Der DAV-LV Berlin versorgt den Athleten/die Athletin mit Landeskaderjacken oder sonstige Teamkleidung entsprechend der jeweiligen Sponsorenlage - Interessenvertretung
Der DAV-LV Berlin ermöglicht dem Athleten/der Athletin in allen sie betreffenden Fragen ein Mitspracherecht. Hierzu wählt der Landeskader für die Saison ____ einen Aktivensprecher, der die Interessen der Athleten gegenüber den Trainern und den Vertretern des Landesverbands vertritt. Der DAV-LV Berlin bemüht sich um die Schaffung der notwendigen Rahmenbedingungen für das Sportklettern und Bouldern als Leistungssport in seinem Verbandsgebiet und übernimmt eine gesamtsportliche Interessenvertretung gegenüber Institutionen aus Staat, Sport und Wirtschaft.
- Training
- Leistungen des Athleten/der Athletin
Der Athlet/die Athletin verpflichtet sich, gleichen und fairen Bedingungen bei der Sportausübung zu folgen, sein/ihr Bestmögliches für das Erreichen der gemeinsam vom DAV-LV Berlin und dem/der Athleten/in formulierten Zielen zu tun, und die Regelungen in dieser Vereinbarung zu erfüllen.- Kaderaufnahme
Die Aufnahme in den Landeskader des DAV-LV Berlin erfolgt zu Beginn des Wettkampfjahres und wird durch die Nominierungskriterien des DAV-LV Berlin geregelt. Diese sind auf der Internetseite http://www.dav-landesverband-berlin.de/ veröffentlicht. - Sportliche Bedingungen für die Kadermitgliedschaft und den Verbleib im Kader
Für die Kadermitgliedschaft müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden, soweit zwingende berufliche, schulische und gesundheitliche Probleme dem nicht entgegenstehen.- gemäß den Vorgaben (siehe Zielvereinbarungen) auf die Wettkämpfe hin gezieltes Training im Umfang von 10 – 20 Wochenstunden
- Teilnahme an vereinbarten Kadertreffen oder Kaderlehrgängen
- rechtzeitige Abmeldung (telefonisch oder per Mail), falls die Teilnahme an einem Trainingstermin oder an einem Lehrgang nicht möglich ist (3maliges unentschuldigtes Fehlen führt zum Kaderausschluss)
- Einhaltung der anerkannten Grundsätze des sportlichen Verhaltens sowohl beim Training als auch auf den Wettkämpfen
- Teilnahme an den Berliner Landesmeisterschaften (alle 3 Disziplinen)
- Teilnahme an allen relevanten nationalen Cups (bis auf berechtigte mit dem Trainer abgesprochene Ausnahmen)
- ernsthafte Vorbereitung auf die Wettkämpfe ( z.B. hinsichtlich Ernährung, körperliche Fitness, Gesundheit, Schlaf, Aufwärmen ...)
- Unterstützung aller anderen Kadermitglieder, insbesondere Hilfestellung für jüngere
- den Anweisungen der Trainer Folge leisten, an persönlichen Defiziten arbeiten, auch wenn dies Mühe und keinen Spaß bereitet
- das Alkohol-, Nikotin- und sonstige Drogenverbot beim Training, auf Kaderlehrgängen, während der Wettkämpfe und bei öffentlichen Anlässen einhalten
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- Sonstige Bedingungen für die Kadermitgliedschaft und den Verbleib im Kader
Der DAV LV Berlin legt zum Zwecke eines einheitlichen Erscheinungsbildes die Bekleidung fest, die von dem Athleten/der Athletin im Rahmen von Einsätzen des Kaders zu tragen ist. Derzeit besteht diese Kleidung aus
- Teamshirt
- Teamjacke
Der Athlet/die Athletin erklärt sich damit einverstanden, dass der DAV-LV Berlin Bildrechte für Maßnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des DAV-LV Berlin unentgeltlich verwertet, soweit die Aufnahmen im Rahmen solcher Einsätze gefertigt wurden. Die Vermarktungsrechte auf der Bekleidung und ggf. auf der Ausrüstung des Athleten/der Athletin werden nach dem Grundsatz der Gleichberechtigung hälftig zwischen Verband und Athlet/in aufgeteilt. Der Athlet/die Athletin kann Aufnäher eines privaten Sponsors an der Kleidung anbringen, sofern der private Sponsor nicht in direkter Konkurrenz zum DAV LV Berlin oder einem vom DAV LV Berlin gewonnenem und für den Landesjugendkader aktiven Sponsor steht. Untersagt ist das Überkleben verbandseigener Sponsoren. Die durch Logos bedeckte Fläche darf die vom gültigen Reglement festgelegte Größe nicht überschreiten. Der Athlet/die Athletin verpflichtet sich in der Öffentlichkeit den DAV-LV Berlin im positiven Lichte darzustellen und seine verantwortungsvolle Aufgabe als Meinungsbildner für das Sportklettern sorgfältig wahrzunehmen.
- Kaderaufnahme
- Vertragsverletzungen
Die Nichteinhaltung der vereinbarten Verpflichtungen seitens des Athleten/der Athletin kann zum Ausschluss aus dem Kader auf Zeit oder auf Dauer führen. Unberührt von diesen Bestimmungen bleibt eine Sanktion infolge allgemeiner Verletzung von Verpflichtungen nach dem Regelwerk des DAV oder anderer Sportorganisationen, die durch andere als die Vertragspartner beantragt wird. - Zeitliche Geltung
Der Inhalt dieses Vertrages hat Gültigkeit bis zum Ende der Wettkampfsaison 2016. - Unterschriften
Ich habe die Athletenvereinbarung aufmerksam gelesen und entscheide mich bewusst dafür, sie anzuerkennen. Ich habe mich bewusst dafür entschieden, unter den genannten Bedingungen im Jahr ____ Mitglied des Landeskaders Berlin zu werden.
________________________________________________ Ort, Datum Athlet/in
________________________________________________ Ort, Datum für den DAV-LV Berlin
Bei Minderjährigen: Ich unterstütze die Ausübung des Wettkampfkletterns und die Mitgliedschaft meines Kindes im Landesjugendkader Berlin nach den in dieser Athletenvereinbarung beschriebenen Regeln.
________________________________________________ Ort, Datum Unterschrift der Erziehungsberechtigten -
DAV Landesverband Berlin
Referat Leistungssport
Stand 31.12.2016